E-Bilanz · Handwerk
E-Bilanz für Handwerksbetriebe: XBRL aus der Saldenliste mit KI
Für Handwerks-GmbHs und bilanzierende Handwerksbetriebe erstellt die Software die amtliche E-Bilanz nach § 5b EStG direkt aus Ihrer Summen- und Saldenliste. Die KI ordnet Maschinen, Material und Anzahlungen den passenden Taxonomie-Positionen zu. Das entlastet gerade Betriebe, die neben dem Tagesgeschäft wenig Zeit für die separate Steuer-Meldung an das Finanzamt haben.
Wer im Handwerk eine E-Bilanz braucht
Handwerks-GmbH und UG
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform bilanzierungspflichtig und müssen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung als E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch einreichen. Das gilt unabhängig von Umsatz oder Betriebsgröße. Die Übermittlung erfolgt zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung.
Handwerksbetrieb als eingetragener Kaufmann
Eingetragene Kaufleute sind grundsätzlich buchführungspflichtig nach § 238 HGB und damit E-Bilanz-pflichtig. Liegen Umsatz und Jahresüberschuss dauerhaft unter den Schwellen des § 241a HGB von 800.000 € bzw. 80.000 €, entfällt die Bilanzierungspflicht – dann genügt die Anlage EÜR.
Personengesellschaften im Handwerk
OHG oder GmbH & Co. KG im Handwerk sind als Personenhandelsgesellschaften ebenfalls buchführungspflichtig. Für sie gilt das PG-Profil mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter, ausführlich auf der Seite zur GmbH & Co. KG.
Typische Bilanzpositionen im Handwerksbetrieb
- Maschinen, Werkzeuge und Fuhrpark als Anlagevermögen mit planmäßiger AfA
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material) als Vorräte
- Anzahlungen von Auftraggebern bei größeren Bau- oder Montageaufträgen
- Unfertige Leistungen bei über den Bilanzstichtag laufenden Aufträgen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Auftraggebern
Von der Saldenliste zur XBRL-Datei
So verarbeitet die Software Ihre Zahlen
Sie laden Ihre Summen- und Saldenliste aus SKR03, SKR04 oder einem individuellen Kontenrahmen hoch, per Datei-Upload, Excel/CSV oder durch manuelle Erfassung von Bilanz und GuV. Die KI ordnet die Konten den Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zu, von den zwingenden Mussfeldern bis zu rechnerisch notwendigen Werten, und berücksichtigt dabei auch den Brutto-Anlagenspiegel für Maschinen und Fuhrpark.
Vor der Ausgabe durchläuft der Datensatz eine Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung, unter anderem den Abgleich von Aktiva und Passiva. Das Ergebnis ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 ERiC-validiert mit Rückgabecode 0. Übermittelt wird die Datei anschließend über Mein ELSTER bzw. ERiC oder durch Ihren Steuerberater, die Software selbst überträgt nicht direkt ans Finanzamt.
So läuft Ihre E-Bilanz im Handwerksbetrieb in Schritten ab
- Schritt 1: Sie exportieren die Summen- und Saldenliste zum Bilanzstichtag aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder erfassen Bilanz und GuV manuell
- Schritt 2: Die KI ordnet jedes Konto, von Materialaufwand über Maschinen bis zu Anzahlungen, den passenden Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu
- Schritt 3: Der Brutto-Anlagenspiegel für Maschinen und Fuhrpark wird aus den Anlagenbewegungen des Wirtschaftsjahres automatisch aufgebaut
- Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung sichern ab, dass Aktiva und Passiva übereinstimmen und keine Pflichtangabe fehlt
- Schritt 5: Sie laden die ERiC-validierte XBRL-Datei herunter und übergeben sie an Mein ELSTER, ERiC oder Ihren Steuerberater zur Übermittlung
Was die KI im Handwerksbetrieb übernimmt
- Zuordnung der Kontensalden zu Muss-, Soll- und rechnerisch notwendigen Taxonomie-Feldern
- Erkennung typischer Handwerkskonten wie Material, Fremdleistungen und Anzahlungen
- Aufbau des Brutto-Anlagenspiegels aus den Anlagenbewegungen des Wirtschaftsjahres
- Prüfung auf Vollständigkeit der Mussfelder, leere Pflichtfelder werden als NIL und nicht als 0,00 ausgewiesen
Ohne DATEV, ohne Doppelerfassung
Keine DATEV-Lizenz nötig
Der Upload Ihrer Saldenliste reicht aus, unabhängig davon, mit welcher Software Sie Ihre laufende Buchhaltung führen. Eine DATEV-Lizenz oder ein DATEV-Rechenzentrum ist für die E-Bilanz-Erstellung nicht erforderlich.
Ein Datensatz, mehrere Auswertungen
Aus derselben Saldenliste entsteht ohne doppelte Erfassung auch der handelsrechtliche Jahresabschluss mit Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht sowie die laufende Buchhaltung Ihres Betriebs.
Festpreis pro Wirtschaftsjahr
Die E-Bilanz kostet 20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig und ohne Abonnement. Bezahlt wird erst beim Download der fertigen XBRL-Datei.
Häufige Stolpersteine im Handwerk
- Privatanteile bei gemischt genutzten Firmenfahrzeugen werden nicht vom betrieblichen Anlagevermögen abgegrenzt
- Anzahlungen von Auftraggebern werden fälschlich sofort als Umsatzerlös statt als erhaltene Anzahlung verbucht
- Unfertige Leistungen bleiben zum Bilanzstichtag unbewertet in der Saldenliste stehen
- Gesellschafterdarlehen werden mit banküblichen Verbindlichkeiten vermischt statt gesondert ausgewiesen
Häufige Fragen
Braucht mein Handwerksbetrieb überhaupt eine E-Bilanz?
Ja, wenn Sie bilanzieren, als GmbH oder UG immer, als eingetragener Kaufmann oder Personengesellschaft sofern Sie buchführungspflichtig sind. Ermitteln Sie Ihren Gewinn dagegen per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, reicht die Anlage EÜR und es entfällt die E-Bilanz-Pflicht.
Wie werden Maschinen und Fuhrpark in der E-Bilanz erfasst?
Sie fließen über den Brutto-Anlagenspiegel in den GAAP-Teil des Datensatzes ein. Die Software leitet Zugänge, Abgänge und Abschreibungen aus Ihrer Saldenliste ab und ordnet sie den passenden Taxonomie-Positionen zu.
Was passiert mit Anzahlungen und unfertigen Leistungen?
Beide Posten werden eigenen Bilanzpositionen der Steuer-Kerntaxonomie zugeordnet, sofern sie in Ihrer Saldenliste ausgewiesen sind. Mussfelder ohne Wert werden leer als NIL übermittelt, niemals mit 0,00.
Reicht der Upload aus meiner bisherigen Buchhaltungssoftware?
Ja. Sie können Ihre Summen- und Saldenliste als Excel- oder CSV-Datei hochladen oder Bilanz und GuV manuell erfassen, unabhängig davon, mit welchem Programm Sie laufend buchen.
Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?
Nein. Die Software erzeugt die geprüfte XBRL-Datei, die eigentliche Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER bzw. ERiC oder über Ihren Steuerberater.
Was passiert, wenn ein Mussfeld in meiner Saldenliste keinen Wert hat?
Dann bleibt das Feld nach der amtlichen Vorgabe leer und wird als NIL übermittelt. Eine 0,00 würde fälschlich eine tatsächliche Nullposition behaupten, wo in Wirklichkeit keine Angabe vorliegt.