E-Bilanz · Ohne DATEV
E-Bilanz ohne DATEV: XBRL direkt aus Ihrer Saldenliste
Sie brauchen für die E-Bilanz keine DATEV-Lizenz und kein DATEV-Rechnungswesen. Aus Ihrer Summen- und Saldenliste – gleich in welchem Format – erzeugt die KI das amtliche XBRL nach der Steuer-Kerntaxonomie.
Warum DATEV fälschlich als Voraussetzung gilt
Weil ein großer Teil der deutschen Steuerkanzleien mit DATEV arbeitet, entsteht schnell der Eindruck, die elektronische Übermittlung nach § 5b EStG sei technisch an DATEV gekoppelt. Tatsächlich ist DATEV ein verbreitetes Kanzlei- und Rechnungswesensystem – die Pflicht selbst betrifft aber nur Inhalt und Format der Übermittlung, nicht die Software, mit der Bilanz und GuV vorher erstellt wurden.
Das amtliche XBRL nach der Kerntaxonomie lässt sich aus jeder sauberen Summen- und Saldenliste ableiten, unabhängig davon, ob diese aus DATEV, einer anderen Buchhaltungssoftware, Excel oder einer manuellen Erfassung stammt. Entscheidend ist allein die korrekte Zuordnung der Konten zu den Taxonomie-Positionen – Mussfelder, Sollfelder und rechnerisch notwendige Mussfelder eingeschlossen.
So funktioniert die E-Bilanz ohne DATEV-Lizenz
Saldenliste hochladen
Sie laden Ihre Summen- und Saldenliste hoch, egal ob im Kontenrahmen SKR03, SKR04 oder einem individuellen Kontenplan. Auch ein Export aus gängiger Buchhaltungssoftware oder eine Excel- beziehungsweise CSV-Datei genügt. Ein DATEV-Buchungsstapel ist willkommen, aber keine Voraussetzung.
KI ordnet Konten den Taxonomie-Positionen zu
Anhand Kontonummer, Bezeichnung und Saldo schlägt die KI die passende Position der Kerntaxonomie vor – etwa Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Umsatzerlöse. Mussfelder, Sollfelder und rechnerisch notwendige Mussfelder werden dabei unterschieden, Sie prüfen und bestätigen jede Zuordnung.
Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung
Vor der Ausgabe läuft eine automatische Prüfung: Stimmen Aktiva und Passiva überein, passt das GuV-Ergebnis zur Veränderung des Eigenkapitals, sind alle Mussfelder entweder befüllt oder korrekt als leer (NIL) markiert. Erst danach wird das XBRL freigegeben.
ERiC-validiertes XBRL zum Download
Das Ergebnis ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 ERiC-validiert mit Rückgabecode 0 und steht als Download bereit. Bezahlt wird erst beim Download, 20 € pro Wirtschaftsjahr, kein Abo.
Welche Datenquellen konkret ausreichen
- Summen- und Saldenliste als CSV oder Excel, unabhängig vom Kontenrahmen SKR03, SKR04 oder individuell
- Export aus gängiger Buchhaltungssoftware außerhalb des DATEV-Verbunds
- Manuelle Erfassung von Bilanz und GuV, wenn keine strukturierte Saldenliste vorliegt
- Kein Umstieg auf einen bestimmten Kontenrahmen und kein DATEV-Rechnungswesen erforderlich
- Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der HGB-Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung
Schritt für Schritt: von der Saldenliste zum XBRL
- 1. Summen- und Saldenliste als Datei hochladen, gleich aus welcher Software sie stammt
- 2. Von der KI vorgeschlagene Zuordnung der Konten zu Bilanz- und GuV-Positionen durchsehen
- 3. Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung automatisch durchlaufen lassen
- 4. Fertiges, ERiC-validiertes XBRL herunterladen – Zahlung erst beim Download
- 5. Datei über Mein ELSTER hochladen oder an den Steuerberater zur Übermittlung übergeben
Häufige Fehler beim Umstieg von DATEV
- Die Saldenliste wird nur für einen Teilzeitraum statt für das vollständige Wirtschaftsjahr exportiert
- Kontensalden werden vor dem Export nicht abgestimmt, sodass Aktiva und Passiva später nicht übereinstimmen
- Ein individueller Kontenrahmen wird ohne Kontenbeschriftung exportiert, was die automatische Zuordnung erschwert
- Es wird angenommen, ohne DATEV sei generell keine E-Bilanz möglich, und die Erstellung deshalb unnötig verzögert
Was DATEV leistet – und was hiervon unabhängig ist
DATEV ist in vielen Kanzleien ein etabliertes System für Rechnungswesen, Jahresabschluss und den Datenaustausch zwischen Mandant und Steuerberater. Wer bereits DATEV nutzt, kann die dortige Saldenliste ebenso hochladen wie jede andere – ein Vorteil entsteht dadurch nicht, ein Nachteil ohne DATEV aber auch nicht.
Für die Übermittlung selbst braucht es in keinem Fall DATEV: Das erzeugte XBRL wird über Mein ELSTER beziehungsweise ERiC oder über den Steuerberater an das Finanzamt übermittelt. Die Software selbst übermittelt nicht direkt an das Finanzamt.
Häufige Fragen
Brauche ich eine DATEV-Lizenz, um eine E-Bilanz zu erstellen?
Nein. Für die Erstellung des XBRL nach der Kerntaxonomie genügt eine Summen- und Saldenliste in SKR03, SKR04 oder individuellem Kontenrahmen, ein Export aus anderer Software oder eine manuelle Erfassung von Bilanz und GuV.
Muss meine Saldenliste in einem bestimmten Kontenrahmen vorliegen?
Nein, SKR03, SKR04 und individuelle Kontenrahmen werden unterstützt. Die KI ordnet die jeweiligen Konten anhand Kontonummer, Bezeichnung und Saldo den passenden Taxonomie-Positionen zu.
Wie wird die fertige E-Bilanz übermittelt, wenn ich kein DATEV nutze?
Die Software erzeugt das amtliche XBRL zum Download. Übermittelt wird es anschließend über Mein ELSTER beziehungsweise ERiC oder über Ihren Steuerberater – die Software selbst übermittelt nicht direkt an das Finanzamt.
Was kostet die E-Bilanz ohne DATEV?
20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig und ohne Abo. Bezahlt wird erst beim Download der fertigen XBRL-Datei.
Kann ich aus derselben Saldenliste auch den Jahresabschluss erstellen?
Ja, aus derselben Summen- und Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung sowohl die E-Bilanz als auch der HGB-Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung.
Kann ich parallel zu einer bestehenden DATEV-Kanzlei arbeiten?
Ja, Sie exportieren die Saldenliste aus dem bestehenden System und laden sie hier unabhängig für die E-Bilanz hoch, ohne die Kanzlei-Prozesse zu verändern.