E-Bilanz · Photovoltaik

E-Bilanz für PV-Betreibergesellschaften und Solar-GmbHs

Für Photovoltaik-Betreibergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH erstellt die Software die E-Bilanz aus der Saldenliste. Die KI ordnet die Solaranlage, deren AfA und die Einspeisevergütung den Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zu. Das gilt für Freiflächenanlagen ebenso wie für Dachanlagen mehrerer Standorte innerhalb einer Gesellschaft. Auch bei einer Erweiterung des Anlagenparks im laufenden Jahr oder dem Zubau eines Batteriespeichers ändert sich am grundsätzlichen Ablauf nichts, lediglich der Anlagenspiegel wird umfangreicher.

Wer als PV-Betreiber bilanziert

PV-Betreiber-GmbH

Eine GmbH, die eine oder mehrere Photovoltaikanlagen betreibt, ist kraft Rechtsform bilanzierungspflichtig und muss die E-Bilanz zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung einreichen. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage auf einem Dach oder als Freiflächenanlage betrieben wird. Auch bei nur einer einzigen Anlage im Bestand entfällt die Pflicht nicht.

Einzelunternehmer mit einer PV-Anlage

Wer als Privatperson oder Kleingewerbetreibender lediglich eine einzelne Anlage betreibt und den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist in aller Regel nicht bilanzierungspflichtig und benötigt keine E-Bilanz. Erst bei freiwilliger Bilanzierung oder Überschreiten der Buchführungsgrenzen entsteht die E-Bilanz-Pflicht.

Bürgerenergiegesellschaften und Fonds

Größere Betreibergesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG bilanzieren nach dem PG-Profil mit Kapitalkontenentwicklung je Kommanditist. Das betrifft häufig Bürgerenergieprojekte mit vielen Kleinanlegern als Kommanditisten.

Typische Bilanzpositionen einer PV-Gesellschaft

  • Die Photovoltaikanlage als Anlagevermögen mit planmäßiger AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle
  • Einspeisevergütungen und Direktvermarktungserlöse als Umsatzerlöse des laufenden Wirtschaftsjahres
  • Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung der Anlage gegenüber Banken oder Leasinggebern
  • Gegebenenfalls Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen am Ende der Nutzungsdauer
  • Forderungen gegenüber dem Netzbetreiber aus der Einspeisung zum Bilanzstichtag

Von der Saldenliste zur XBRL-Datei

Da die Solaranlage bei PV-Gesellschaften häufig den größten Bilanzposten darstellt, kommt dem Brutto-Anlagenspiegel besondere Bedeutung zu. Die KI ordnet Anschaffungskosten, Zugänge und AfA der Anlage sowie Einspeiseerlöse und Finanzierungsverbindlichkeiten den passenden Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu.

Vor der Ausgabe prüft die Software Mussfelder, Summen und Plausibilität, inklusive Abgleich von Aktiva und Passiva. Das Ergebnis ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 ERiC-validiert mit Rückgabecode 0. Übermittelt wird über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater.

So läuft Ihre E-Bilanz für die PV-Gesellschaft in Schritten ab

  • Schritt 1: Sie exportieren die Saldenliste zum Bilanzstichtag aus Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Schritt 2: Die KI ordnet die Solaranlage, Einspeiseerlöse und Finanzierungsverbindlichkeiten den passenden Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu
  • Schritt 3: Der Brutto-Anlagenspiegel bildet Anschaffungskosten, Zugänge und planmäßige AfA der Anlage ab
  • Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung sichern den Abgleich von Aktiva und Passiva ab
  • Schritt 5: Sie laden die ERiC-validierte XBRL-Datei herunter und übergeben sie an Mein ELSTER, ERiC oder Ihren Steuerberater

Was die KI bei PV-Gesellschaften übernimmt

  • Aufbau des Brutto-Anlagenspiegels für die Photovoltaikanlage inklusive Zugängen und planmäßiger AfA
  • Zuordnung von Einspeisevergütung und Direktvermarktungserlösen zu den passenden Umsatzpositionen
  • Erkennung von Finanzierungsverbindlichkeiten und Zinsaufwand aus der Anlagenfinanzierung
  • Vollständigkeitsprüfung der Mussfelder mit NIL statt 0,00 bei leeren Pflichtfeldern vor der Ausgabe

Ohne DATEV, mit einem Datensatz für alles

Keine DATEV-Lizenz nötig

Der Upload der Saldenliste reicht, unabhängig von der eingesetzten Buchhaltungssoftware der Betreibergesellschaft. Auch bei mehreren Anlagenstandorten ist keine zusätzliche DATEV-Lizenz erforderlich.

Ein Datensatz für Abschluss und Buchhaltung

Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der handelsrechtliche Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung. Der Anlagenspiegel der PV-Anlage muss so nur einmal gepflegt werden.

Festpreis pro Wirtschaftsjahr

20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig, kein Abonnement, Zahlung erst beim Download. Der Preis gilt unabhängig von der Anzahl der betriebenen Anlagen.

Häufige Stolpersteine bei PV-Gesellschaften

  • Die Nutzungsdauer der Anlage wird uneinheitlich zwischen Handels- und Steuerbilanz angesetzt
  • Rückbauverpflichtungen werden nicht als Rückstellung, sondern gar nicht erfasst
  • Eigenverbrauchsmengen werden nicht von den eingespeisten und vergüteten Mengen getrennt
  • Zinsen aus der Anlagenfinanzierung werden nicht dem Finanzergebnis zugeordnet
  • Investitionszuschüsse werden nicht von den Anschaffungskosten der Anlage abgesetzt, sondern als Ertrag verbucht
  • Wartungs- und Versicherungskosten mehrerer Anlagen werden nicht den jeweiligen Standorten zugeordnet

Häufige Fragen

Braucht meine PV-Betreiber-GmbH eine E-Bilanz?

Ja, eine GmbH ist kraft Rechtsform bilanzierungspflichtig, unabhängig von Größe oder Anzahl der betriebenen Anlagen.

Ist die Einspeisevergütung ein Umsatzerlös?

Ja, Einspeisevergütungen und Erlöse aus der Direktvermarktung werden in der Regel als Umsatzerlöse der Steuer-Kerntaxonomie zugeordnet.

Wie wird die Solaranlage abgeschrieben erfasst?

Sie fließt als Anlagevermögen mit planmäßiger AfA in den Brutto-Anlagenspiegel ein, den die Software aus Ihrer Saldenliste ableitet.

Braucht ein Einzelunternehmer mit einer PV-Anlage eine E-Bilanz?

In der Regel nicht, wenn der Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird und keine Bilanzierungspflicht besteht. Dann genügt die Anlage EÜR.

Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?

Nein, die Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER bzw. ERiC oder über Ihren Steuerberater.

Werden mehrere PV-Anlagen einer Gesellschaft zusammengefasst?

Ja, alle Anlagen einer Betreibergesellschaft fließen aus einer konsolidierten Saldenliste in eine einzige E-Bilanz des Unternehmens ein. Das gilt auch, wenn die Anlagen an unterschiedlichen Standorten stehen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden.