E-Bilanz · Produktion
E-Bilanz für produzierende Betriebe und Fertigungs-GmbHs
Für produzierende Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH erstellt die Software die E-Bilanz aus der Saldenliste. Die KI ordnet Herstellungskosten, Bestandsveränderungen und den Maschinenpark den Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zu. Gerade die Bewertung der Erzeugnisse zu Herstellungskosten verlangt eine saubere Trennung von Material-, Fertigungs- und Gemeinkosten. Auch bei mehreren Fertigungslinien oder Standorten bleibt der Ablauf über eine einzige konsolidierte Saldenliste möglich.
Wer in der Produktion bilanziert
Produktions- und Fertigungs-GmbH
Kapitalgesellschaften in der Fertigung sind kraft Rechtsform bilanzierungspflichtig und reichen die E-Bilanz zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung ein. Das gilt unabhängig davon, ob in Serie oder auftragsbezogen in Einzelfertigung produziert wird.
Werkstatt- oder Fertigungsbetrieb als Einzelunternehmer
Fertigungsbetriebe als Einzelunternehmen sind buchführungspflichtig nach §§ 238 HGB, 140 f. AO, sobald Umsatz oder Gewinn die Schwellen des § 241a HGB überschreiten. Unterhalb dieser Schwellen kann stattdessen die Anlage EÜR genügen.
Produktionsgesellschaft als GmbH & Co. KG
Für Fertigungsbetriebe als Personenhandelsgesellschaft gilt das PG-Profil mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter. Auch hier bleibt die Bewertung von Herstellungskosten und Beständen zentral für die E-Bilanz.
Typische Bilanzpositionen produzierender Betriebe
- Fertige und unfertige Erzeugnisse, bewertet zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB aus Material-, Fertigungs- und angemessenen Gemeinkosten
- Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen als eigene GuV-Position zwischen den beiden Stichtagen
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe als Vorräte für den laufenden Produktionsprozess
- Maschinenpark und Produktionsanlagen als Anlagevermögen mit planmäßiger AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien gegenüber Kunden
Von der Saldenliste zur XBRL-Datei
Die KI ordnet Materialaufwand, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie Bestandsveränderungen aus Ihrer Saldenliste den Muss-, Soll- und rechnerisch notwendigen Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu und baut den Brutto-Anlagenspiegel für Ihren Maschinenpark auf.
Vor der Ausgabe prüft die Software Mussfelder, Summen und Plausibilität, inklusive Abgleich von Aktiva und Passiva. Das Ergebnis ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 ERiC-validiert mit Rückgabecode 0. Übermittelt wird über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater.
So läuft Ihre E-Bilanz im Produktionsbetrieb in Schritten ab
- Schritt 1: Sie exportieren die Saldenliste zum Bilanzstichtag aus Ihrer Finanzbuchhaltung
- Schritt 2: Die KI ordnet Materialaufwand, Erzeugnisse und Bestandsveränderungen den passenden Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu
- Schritt 3: Der Brutto-Anlagenspiegel für Maschinen und Produktionsanlagen wird aus den Anlagenbewegungen aufgebaut
- Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung sichern den Abgleich von Aktiva und Passiva ab
- Schritt 5: Sie laden die ERiC-validierte XBRL-Datei herunter und übergeben sie an Mein ELSTER, ERiC oder Ihren Steuerberater
Was die KI in Produktionsbetrieben übernimmt
- Zuordnung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Bestandsveränderungen zu den passenden GuV-Positionen
- Aufbau des Brutto-Anlagenspiegels für Maschinen und Produktionsanlagen inklusive Zugängen und AfA
- Erkennung von Rückstellungen für Gewährleistung und Garantien gegenüber Kunden
- Vollständigkeitsprüfung der Mussfelder mit NIL statt 0,00 bei leeren Pflichtfeldern vor der Ausgabe
Ohne DATEV, mit einem Datensatz für alles
Keine DATEV-Lizenz nötig
Der Upload der Saldenliste reicht, unabhängig davon, mit welcher Software Sie Produktion und Buchhaltung steuern. Auch bei mehreren Fertigungslinien ist keine zusätzliche DATEV-Lizenz erforderlich.
Ein Datensatz für Abschluss und Buchhaltung
Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der handelsrechtliche Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung. Der Anlagenspiegel Ihres Maschinenparks muss so nur einmal gepflegt werden.
Festpreis pro Wirtschaftsjahr
20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig, kein Abonnement, Zahlung erst beim Download. Der Preis gilt unabhängig von Produktionsvolumen oder Maschinenpark.
Häufige Stolpersteine in der Produktion
- Gemeinkosten werden nicht sachgerecht auf die Herstellungskosten der Erzeugnisse verteilt
- Ausschuss und Schwund werden nicht von regulären Bestandsveränderungen getrennt
- Werkzeuge und Vorrichtungen mit geringem Wert werden nicht konsequent als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt
- Fremdfertigungskosten von Zulieferern werden mit eigenen Herstellungskosten vermischt
- Ausschussware wird weiterhin zum vollen Herstellungswert bilanziert statt entsprechend abgewertet
- Lohnfertigungsaufträge für Dritte werden nicht von den eigenen Erzeugnissen getrennt ausgewiesen
Häufige Fragen
Wie werden Herstellungskosten in der E-Bilanz abgebildet?
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet und aus Ihrer Saldenliste den passenden Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zugeordnet.
Wie werden Bestandsveränderungen erfasst?
Sie fließen als eigene Position der Gewinn- und Verlustrechnung in den Datensatz ein, sofern sie in Ihrer Saldenliste ausgewiesen sind.
Wie wird der Maschinenpark abgebildet?
Über den Brutto-Anlagenspiegel mit Anschaffungskosten, Zugängen und planmäßiger AfA, den die Software aus Ihrer Saldenliste ableitet.
Braucht ein Werkstattbetrieb als Einzelunternehmer eine E-Bilanz?
Nur, wenn er buchführungspflichtig ist, also die Schwellen des § 241a HGB überschreitet oder freiwillig bilanziert. Sonst genügt die Anlage EÜR.
Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?
Nein, die Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER bzw. ERiC oder über Ihren Steuerberater.
Wie werden Gemeinkosten in der E-Bilanz berücksichtigt?
Sind Fertigungs- und Materialgemeinkosten bereits in den Herstellungskosten Ihrer Saldenliste enthalten, übernimmt die KI die entsprechenden Werte in die passenden Positionen der Steuer-Kerntaxonomie. Die Verteilungsentscheidung selbst trifft weiterhin Ihre Kostenrechnung, nicht die Software.