E-Bilanz · Handel
E-Bilanz für Handels- und Großhandels-GmbHs mit KI
Für Handels- und Großhandelsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH erstellt die Software die E-Bilanz aus der Saldenliste. Die KI ordnet Warenbestand, Wareneinsatz und Forderungen aus dem Warengeschäft der Steuer-Kerntaxonomie zu. Das betrifft stationäre Händler ebenso wie Großhändler mit umfangreichem Lagerbestand. Auch bei mehreren Filialen oder Lagerstandorten bleibt die Zuordnung über eine einzige konsolidierte Saldenliste möglich.
Wer im Handel bilanziert
Handels- und Großhandels-GmbH
Kapitalgesellschaften im Handel sind kraft Rechtsform bilanzierungspflichtig und reichen die E-Bilanz zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung ein. Das gilt unabhängig davon, ob ein einzelnes Ladengeschäft oder ein Großhandelslager mit umfangreicher Warenwirtschaft betrieben wird.
Einzelkaufmann im Handel
Im Handel wird die Umsatzschwelle des § 241a HGB von 800.000 € häufig überschritten, wodurch auch eingetragene Kaufleute regelmäßig bilanzierungs- und damit E-Bilanz-pflichtig sind. Unterhalb dieser Schwelle und bei einem Jahresüberschuss unter 80.000 € kann stattdessen die Anlage EÜR genügen.
Handelsgesellschaft als OHG oder KG
Personenhandelsgesellschaften im Handel bilanzieren nach dem PG-Profil mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter. Das betrifft insbesondere Familienbetriebe, die als OHG oder KG mehrere Gesellschafter am Warengeschäft beteiligen.
Typische Bilanzpositionen im Handel
- Handelswaren als Vorräte, bewertet zu Anschaffungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip
- Wareneinsatz als eigene Position in der Gewinn- und Verlustrechnung, abgeleitet aus Wareneinkauf und Bestandsveränderung
- Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit hohem Volumen und kurzen Zahlungszielen
- Skonti und Boni gegenüber Lieferanten und Kunden als Minderung von Anschaffungskosten bzw. Umsatzerlösen
- Warenkredite und kurzfristige Lieferantenverbindlichkeiten aus dem laufenden Wareneinkauf
Von der Saldenliste zur XBRL-Datei
Sie laden Ihre Summen- und Saldenliste aus SKR03, SKR04 oder Ihrem Warenwirtschaftssystem hoch. Die KI ordnet Warenbestandskonten, Wareneinsatz sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Warengeschäft den Muss-, Soll- und rechnerisch notwendigen Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu.
Vor der Ausgabe prüft die Software Mussfelder, Summen und Plausibilität, inklusive Abgleich von Aktiva und Passiva. Das Ergebnis ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 ERiC-validiert mit Rückgabecode 0. Übermittelt wird über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater.
So läuft Ihre E-Bilanz im Handel in Schritten ab
- Schritt 1: Sie exportieren die Saldenliste zum Bilanzstichtag aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder Ihrem Warenwirtschaftssystem
- Schritt 2: Die KI ordnet Warenbestand, Wareneinsatz sowie Forderungen und Verbindlichkeiten den passenden Feldern der Steuer-Kerntaxonomie zu
- Schritt 3: Skonti und Boni werden, sofern in der Saldenliste ausgewiesen, den zugehörigen Positionen zugeordnet
- Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung sichern den Abgleich von Aktiva und Passiva ab
- Schritt 5: Sie laden die ERiC-validierte XBRL-Datei herunter und übergeben sie an Mein ELSTER, ERiC oder Ihren Steuerberater
Was die KI im Handel übernimmt
- Erkennung von Warenbestands- und Wareneinsatzkonten aus der Saldenliste, unabhängig vom Warenwirtschaftssystem
- Zuordnung hoher Forderungs- und Verbindlichkeitenvolumen aus dem Warengeschäft zu den passenden Bilanzpositionen
- Berücksichtigung von Skonti und Boni bei der Kontenzuordnung als Minderung von Anschaffungskosten bzw. Erlösen
- Vollständigkeitsprüfung der Mussfelder mit NIL statt 0,00 bei leeren Pflichtfeldern vor der Ausgabe
Ohne DATEV, mit einem Datensatz für alles
Keine DATEV-Lizenz nötig
Der Upload der Saldenliste reicht, unabhängig davon, mit welcher Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssoftware Sie arbeiten. Auch bei mehreren Filialen oder Lagerstandorten ist keine zusätzliche DATEV-Lizenz erforderlich.
Ein Datensatz für Abschluss und Buchhaltung
Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der handelsrechtliche Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung. Warenbestand und Wareneinsatz müssen so nur einmal gepflegt werden.
Festpreis pro Wirtschaftsjahr
20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig, kein Abonnement, Zahlung erst beim Download. Der Preis gilt unabhängig von Umsatzvolumen oder Warenbestand.
Häufige Stolpersteine im Handel
- Wertberichtigungen auf schwer verkäufliche oder überalterte Ware werden nicht rechtzeitig gebildet
- Skonti werden nicht konsequent vom Wareneinsatz abgesetzt
- Kommissionsware im fremden Eigentum wird fälschlich im eigenen Warenbestand ausgewiesen
- Sammelposten für Kleinlieferanten verschleiern einzelne größere Verbindlichkeiten
- Retouren an Lieferanten werden nicht rechtzeitig vom Warenbestand abgesetzt
- Mängelrügen und Preisnachlässe nach Wareneingang werden nicht vom ursprünglichen Einstandspreis abgezogen
Häufige Fragen
Wie werden Vorräte im Handel in der E-Bilanz dargestellt?
Handelswaren werden als Vorräte zu Anschaffungskosten erfasst und aus Ihrer Saldenliste den passenden Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zugeordnet.
Ist der Wareneinsatz eine eigene Position?
Ja, der Wareneinsatz wird als eigenständige GuV-Position der Steuer-Kerntaxonomie zugeordnet, sofern er in Ihrer Saldenliste ausgewiesen ist.
Muss ein Großhändler als Einzelkaufmann eine E-Bilanz abgeben?
Meist ja, da im Handel die Umsatzschwelle des § 241a HGB von 800.000 € häufig überschritten wird und damit Buchführungs- und E-Bilanz-Pflicht besteht.
Reicht der Export aus dem Warenwirtschaftssystem?
Benötigt wird die Summen- und Saldenliste aus Ihrer Finanzbuchhaltung, in die Warenwirtschaftsdaten in der Regel bereits eingeflossen sind.
Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?
Nein, die Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER bzw. ERiC oder über Ihren Steuerberater.
Wie werden Wertberichtigungen auf Warenbestände behandelt?
Sind Wertberichtigungen bereits in Ihrer Saldenliste erfasst, ordnet die KI sie den passenden Vorratspositionen der Steuer-Kerntaxonomie zu. Die Bewertungsentscheidung selbst trifft weiterhin Ihre Buchhaltung.