E-Bilanz · Übermittlung
E-Bilanz über ELSTER/ERiC übermitteln: Schritt für Schritt
Das amtliche XBRL für Ihre E-Bilanz erzeugt die Software mit KI aus Ihrer Saldenliste. Im freigeschalteten Echtbetrieb übermitteln Sie direkt über die ERiC-Schnittstelle. Alternativ geben Sie den Download an Ihren Steuerberater oder eine andere E-Bilanz-Software. Das ELSTER-Portal nimmt keine E-Bilanz-XBRL-Dateien an.
Stand: 2026-08-26
Der Übermittlungsweg der E-Bilanz
Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird als XBRL-Datensatz nach der Kerntaxonomie an das Finanzamt übermittelt. Die Erzeugung dieses Datensatzes aus Bilanz und GuV ist ein technisch eigenständiger Schritt, der von der eigentlichen Übermittlung getrennt ist.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Im freigeschalteten Echtbetrieb überträgt die Software das validierte XBRL nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe direkt über ERiC ans Finanzamt. Der Download dient der Archivierung oder der Übergabe an den Steuerberater bzw. eine andere ERiC-fähige E-Bilanz-Software; er kann nicht im ELSTER-Portal hochgeladen werden.
Dieser zweistufige Aufbau – Erstellung getrennt von Übermittlung – ist kein Sonderfall dieser Software, sondern entspricht der amtlichen Architektur der E-Bilanz insgesamt: ERiC ist die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Schnittstelle, über die letztlich jede E-Bilanz eingereicht wird, gleich mit welcher Software sie erstellt wurde.
Schritt für Schritt: XBRL erstellen und übermitteln
- 1. Summen- und Saldenliste hochladen – SKR03, SKR04, individueller Kontenrahmen, Excel/CSV oder manuelle Erfassung von Bilanz und GuV
- 2. Von der KI vorgeschlagene Zuordnung der Konten zu den Taxonomie-Positionen prüfen und bestätigen
- 3. Automatische Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung abwarten, unter anderem Aktiva = Passiva
- 4. Fertiges, ERiC-validiertes XBRL herunterladen – Zahlung erst beim Download, 20 € pro Wirtschaftsjahr
- 5. Im Echtbetrieb direkt aus der Anwendung senden oder den Download an den Steuerberater bzw. eine andere E-Bilanz-Software übergeben
Direkte Übermittlung über ERiC
Direkt aus der Anwendung
Im freigeschalteten Echtbetrieb hinterlegen Sie das ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft und geben die Übermittlung ausdrücklich frei. Die PIN wird für den konkreten Versand eingegeben und nicht gespeichert; das Transferticket dokumentiert die Annahme.
Keine separate Frist
Es gibt keine eigenständige Abgabefrist für die E-Bilanz. Sie wird zusammen mit der Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung übermittelt, nicht gesondert davor oder danach.
Kein Upload im ELSTER-Portal
das ELSTER-Portal bietet keinen Upload für E-Bilanz-XBRL. Wenn Sie nicht direkt aus dieser Anwendung senden, benötigen Sie Ihren Steuerberater oder eine andere ERiC-fähige E-Bilanz-Software.
Übermittlung über den Steuerberater
Alternativ übergeben Sie die fertige XBRL-Datei an Ihren Steuerberater, der sie im Rahmen der ohnehin zu erstellenden Steuererklärung übermittelt. Da die Zuordnung der Konten zur Kerntaxonomie bereits mit KI erfolgt ist, reduziert sich der Aufwand auf Seiten der Kanzlei erheblich, statt bei null zu beginnen.
Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie ohnehin mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder bei komplexeren Sachverhalten zusätzliche fachliche Prüfung wünschen, etwa bei Beteiligungen oder Umwandlungen. Die Kanzlei übermittelt dann über ihre eigene Software, die ebenfalls auf die ERiC-Schnittstelle zugreift.
Was nach der Übermittlung geschieht
Beim direkten Versand prüft ERiC den Datensatz formal, unter anderem auf Vollständigkeit der Mussfelder und auf die zum Wirtschaftsjahr passende Taxonomie-Version. Eine erfolgreiche Annahme liefert ein Transferticket; eine Rückweisung nennt in der Regel den betroffenen Punkt.
Da das hier erzeugte XBRL bereits vor dem Download dieselben Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfungen durchlaufen hat und für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026 mit Rückgabecode 0 validiert ist, ist die formale Prüfung bei der Übermittlung in aller Regel nur noch eine Bestätigung, keine neue Fehlerquelle.
Häufige Fehler bei der Übermittlung
- Es wird erwartet, dass die Software die E-Bilanz automatisch ohne weiteres Zutun an das Finanzamt sendet
- Für den Echtversand wird ein falsches oder veraltetes ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft verwendet
- Die Übermittlung wird bis kurz vor Abgabe der Steuererklärung aufgeschoben, obwohl das XBRL schon lange fertig vorliegt
- Bei Übergabe an den Steuerberater wird nicht geklärt, ob dieser die Datei tatsächlich noch prüft oder ungeprüft weiterleitet
Häufige Fragen
Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?
Ja. Im freigeschalteten Echtbetrieb übermittelt die Software die E-Bilanz nach Ihrer Freigabe mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft direkt über ERiC (Transferticket, PIN je Versand). Alternativ geben Sie den Download an Ihren Steuerberater oder eine andere ERiC-fähige E-Bilanz-Software.
Kann ich die E-Bilanz im ELSTER-Portal hochladen?
Nein. Das ELSTER-Portal unterstützt keinen Upload für E-Bilanz-XBRL. Nutzen Sie die direkte ERiC-Übermittlung in dieser Anwendung oder übergeben Sie die Datei Ihrem Steuerberater bzw. einer anderen ERiC-fähigen E-Bilanz-Software.
Gibt es eine eigene Frist für die E-Bilanz?
Nein, eine separate Frist existiert nicht. Die E-Bilanz wird zusammen mit der jeweiligen Steuererklärung – Körperschaftsteuer, Einkommensteuer oder gesonderte Feststellung – eingereicht.
Kann mein Steuerberater die Übermittlung für mich übernehmen?
Ja, Sie können die fertige XBRL-Datei an Ihren Steuerberater übergeben, der sie im Rahmen der Steuererklärung übermittelt.
Für welche Wirtschaftsjahre ist das XBRL ERiC-validiert?
Für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026 mit Rückgabecode 0.
Was kostet die Erstellung des E-Bilanz-XBRL?
20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig ohne Abo. Bezahlt wird erst beim Download der fertigen Datei. Für die direkte Echtübermittlung benötigen Sie das ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft; alternativ übernimmt Ihr Steuerberater oder eine andere E-Bilanz-Software die Übermittlung.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 5b EStG – elektronische Bilanzübermittlung — Gesetzliche Grundlage der E-Bilanz
- ELSTER – Online-Finanzamt der Steuerverwaltungen — Amtlicher elektronischer Zugang und Verfahrensinformationen
- Handelsgesetzbuch (HGB) – Gesetze im Internet — Buchführung und handelsrechtlicher Jahresabschluss
Vom selben Anbieter: E-Bilanz erstellen – der Leitfaden auf jahresabschluss.io.