E-Bilanz · Übermittlung

E-Bilanz über Mein ELSTER übermitteln: Schritt für Schritt

Das amtliche XBRL für Ihre E-Bilanz erzeugt die Software mit KI aus Ihrer Saldenliste. Die Übermittlung selbst erfolgt anschließend über Mein ELSTER beziehungsweise ERiC oder über Ihren Steuerberater.

Der Übermittlungsweg der E-Bilanz

Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird als XBRL-Datensatz nach der Kerntaxonomie an das Finanzamt übermittelt. Die Erzeugung dieses Datensatzes aus Bilanz und GuV ist ein technisch eigenständiger Schritt, der von der eigentlichen Übermittlung getrennt ist.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Software erzeugt das validierte XBRL zum Download, überträgt es aber nicht selbst an das Finanzamt. Die Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER beziehungsweise die zugrunde liegende ERiC-Schnittstelle oder über den Steuerberater.

Dieser zweistufige Aufbau – Erstellung getrennt von Übermittlung – ist kein Sonderfall dieser Software, sondern entspricht der amtlichen Architektur der E-Bilanz insgesamt: ERiC ist die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Schnittstelle, über die letztlich jede E-Bilanz eingereicht wird, gleich mit welcher Software sie erstellt wurde.

Schritt für Schritt: XBRL erstellen und übermitteln

  • 1. Summen- und Saldenliste hochladen – SKR03, SKR04, individueller Kontenrahmen, Excel/CSV oder manuelle Erfassung von Bilanz und GuV
  • 2. Von der KI vorgeschlagene Zuordnung der Konten zu den Taxonomie-Positionen prüfen und bestätigen
  • 3. Automatische Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung abwarten, unter anderem Aktiva = Passiva
  • 4. Fertiges, ERiC-validiertes XBRL herunterladen – Zahlung erst beim Download, 20 € pro Wirtschaftsjahr
  • 5. Datei über Mein ELSTER hochladen oder an den Steuerberater zur Übermittlung übergeben

Übermittlung über Mein ELSTER

Eigenständiger Upload

Registrierte Nutzer von Mein ELSTER können die erzeugte XBRL-Datei dort selbst hochladen und im Zusammenhang mit der jeweiligen Steuererklärung übermitteln. Ein Mein-ELSTER-Konto mit entsprechender Freischaltung für die jeweilige Steuernummer ist dafür Voraussetzung, ebenso ein gültiges ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung.

Keine separate Frist

Es gibt keine eigenständige Abgabefrist für die E-Bilanz. Sie wird zusammen mit der Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung übermittelt, nicht gesondert davor oder danach.

ERiC als technische Grundlage

Mein ELSTER nutzt für die Prüfung und Übermittlung die ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung. Das erzeugte XBRL ist für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 mit Rückgabecode 0 validiert, was eine reibungslose Annahme wahrscheinlich macht.

Übermittlung über den Steuerberater

Alternativ übergeben Sie die fertige XBRL-Datei an Ihren Steuerberater, der sie im Rahmen der ohnehin zu erstellenden Steuererklärung übermittelt. Da die Zuordnung der Konten zur Kerntaxonomie bereits mit KI erfolgt ist, reduziert sich der Aufwand auf Seiten der Kanzlei erheblich, statt bei null zu beginnen.

Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie ohnehin mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder bei komplexeren Sachverhalten zusätzliche fachliche Prüfung wünschen, etwa bei Beteiligungen oder Umwandlungen. Die Kanzlei übermittelt dann über ihre eigene Software, die ebenfalls auf die ERiC-Schnittstelle zugreift.

Was nach der Übermittlung geschieht

Nach dem Hochladen der XBRL-Datei in Mein ELSTER prüft die ERiC-Schnittstelle den Datensatz formal, unter anderem auf Vollständigkeit der Mussfelder und auf die zum Wirtschaftsjahr passende Taxonomie-Version. Eine erfolgreiche Prüfung wird mit einer entsprechenden Rückmeldung bestätigt; eine Rückweisung nennt in der Regel den betroffenen Punkt.

Da das hier erzeugte XBRL bereits vor dem Download dieselben Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfungen durchlaufen hat und für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 mit Rückgabecode 0 validiert ist, ist die formale Prüfung bei der Übermittlung in aller Regel nur noch eine Bestätigung, keine neue Fehlerquelle.

Häufige Fehler bei der Übermittlung

  • Es wird erwartet, dass die Software die E-Bilanz automatisch ohne weiteres Zutun an das Finanzamt sendet
  • Die XBRL-Datei wird an eine falsche oder veraltete Mein-ELSTER-Zertifikatsdatei angehängt
  • Die Übermittlung wird bis kurz vor Abgabe der Steuererklärung aufgeschoben, obwohl das XBRL schon lange fertig vorliegt
  • Bei Übergabe an den Steuerberater wird nicht geklärt, ob dieser die Datei tatsächlich noch prüft oder ungeprüft weiterleitet

Häufige Fragen

Übermittelt die Software die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?

Nein. Die Software erzeugt das amtliche, validierte XBRL zum Download. Die eigentliche Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER beziehungsweise ERiC oder über den Steuerberater.

Wie lade ich die E-Bilanz in Mein ELSTER hoch?

Nach dem Download der XBRL-Datei können Sie diese in Ihrem Mein-ELSTER-Konto im Zusammenhang mit der jeweiligen Steuererklärung hochladen und übermitteln.

Gibt es eine eigene Frist für die E-Bilanz?

Nein, eine separate Frist existiert nicht. Die E-Bilanz wird zusammen mit der jeweiligen Steuererklärung – Körperschaftsteuer, Einkommensteuer oder gesonderte Feststellung – eingereicht.

Kann mein Steuerberater die Übermittlung für mich übernehmen?

Ja, Sie können die fertige XBRL-Datei an Ihren Steuerberater übergeben, der sie im Rahmen der Steuererklärung übermittelt.

Für welche Wirtschaftsjahre ist das XBRL ERiC-validiert?

Für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 mit Rückgabecode 0.

Was kostet die Erstellung des XBRL für Mein ELSTER?

20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig ohne Abo. Bezahlt wird erst beim Download der fertigen Datei. Für den eigenständigen Upload benötigen Sie zusätzlich ein registriertes Mein-ELSTER-Konto mit gültigem Zertifikat; übergeben Sie die Datei stattdessen an den Steuerberater, übernimmt dessen Kanzleisoftware die Übermittlung.