E-Bilanz · eG

E-Bilanz für die eG (Genossenschaft) mit KI erstellen

Die eingetragene Genossenschaft ist als bilanzierungspflichtige Rechtsform der Kapitalgesellschaft gleichgestellt und übermittelt ihre E-Bilanz im KSt-Profil. Unsere KI ordnet Ihre Saldenliste den Positionen der Steuer-Kerntaxonomie zu, inklusive der genossenschaftstypischen Eigenkapitalgliederung.

Bilanzierung der eG

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Die eingetragene Genossenschaft ist nach §§ 336 ff. HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet und damit auch E-Bilanz-pflichtig nach § 5b EStG, ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft. Größe oder Mitgliederzahl spielen für die grundsätzliche Pflicht keine Rolle. Auch kleine Genossenschaften mit wenigen Mitgliedern sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.

Eigenkapitalgliederung der Genossenschaft

Anders als bei der GmbH gliedert sich das Eigenkapital der eG unter anderem in Geschäftsguthaben der Mitglieder und Ergebnisrücklagen. Die Software ordnet diese Positionen den passenden Feldern der Kerntaxonomie zu. Zu- und Abgänge von Geschäftsguthaben durch ein- und austretende Mitglieder werden dabei im Wirtschaftsjahr berücksichtigt.

KSt-Profil trotz genossenschaftlicher Besonderheiten

Für die E-Bilanz nutzt die eG das KSt-Profil wie andere Kapitalgesellschaften, mit Anpassungen bei den Eigenkapitalpositionen für Geschäftsguthaben und Rücklagen. Die übrigen Bilanz- und GuV-Positionen folgen derselben Systematik wie bei einer GmbH.

eG gegenüber der GmbH: Unterschiede, die die E-Bilanz betreffen

Anders als bei der GmbH gibt es bei der eG kein festes Stammkapital, sondern variable Geschäftsguthaben, die mit jedem Mitgliederwechsel steigen oder sinken. Für die E-Bilanz bedeutet das eine andere Eigenkapitalgliederung, aber dieselbe grundsätzliche Systematik wie bei einer Kapitalgesellschaft.

Was die E-Bilanz der eG abbildet

  • Geschäftsguthaben der Mitglieder als Eigenkapitalposition
  • Ergebnis- und sonstige Rücklagen laut Satzung
  • Berücksichtigung wechselnder Mitgliederzahlen und der damit verbundenen Geschäftsguthaben im Datensatz
  • Abgrenzung von Rückvergütungen an Mitglieder gegenüber klassischen Gewinnausschüttungen
  • Regelmäßige Betriebsvermögensvergleich-Struktur wie bei Kapitalgesellschaften
  • Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung inklusive Aktiva-Passiva-Abgleich vor der Ausgabe

So läuft die E-Bilanz in Schritten

  • Schritt 1: Summen- und Saldenliste (SKR03, SKR04 oder individuell) hochladen oder Bilanz und GuV manuell erfassen
  • Schritt 2: GCD-Stammdaten hinterlegen — Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer und Anschrift der Genossenschaft
  • Schritt 3: Die KI ordnet die Konten den Mussfeldern, Sollfeldern und rechnerisch notwendigen Mussfeldern des KSt-Profils zu, inklusive Geschäftsguthaben und Rücklagen
  • Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung inklusive Aktiva-Passiva-Abgleich vor der Ausgabe
  • Schritt 5: Download der ERiC-validierten XBRL-Datei; Übermittlung über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung

Typische Fehler und Abgrenzungen bei der eG

  • Genossenschaftliche Pflichtprüfung mit der E-Bilanz-Pflicht verwechseln — es sind zwei getrennte Pflichten
  • Geschäftsguthaben der Mitglieder nicht korrekt als Eigenkapitalposition abbilden
  • Wechselnde Mitgliederzahlen im Jahresverlauf nicht im Datensatz berücksichtigen
  • Fehlende Mussfelder mit 0,00 statt als leer (NIL) ausweisen
  • Veraltete Taxonomie-Version für ein zurückliegendes Wirtschaftsjahr nutzen
  • Annehmen, die Software übermittle direkt ans Finanzamt, statt über Mein ELSTER/ERiC oder Steuerberater

Genossenschaftliche Pflichtprüfung und E-Bilanz getrennt betrachten

Die eG unterliegt zusätzlich zur E-Bilanz einer genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch einen Prüfungsverband nach §§ 53 ff. GenG. Beide Pflichten laufen unabhängig voneinander: Die Pflichtprüfung betrifft den handelsrechtlichen Jahresabschluss, die E-Bilanz die steuerliche Übermittlung ans Finanzamt.

Die Ergebnisverwendung folgt genossenschaftsrechtlichen Vorgaben und der Satzung, etwa hinsichtlich Rückvergütungen an Mitglieder. Diese Besonderheiten wirken sich auf die interne Gewinnverwendung aus, nicht aber auf die grundsätzliche Struktur der E-Bilanz-Übermittlung.

Auch kleinere Genossenschaften mit wenigen hauptamtlichen Mitarbeitenden bleiben von diesen beiden Pflichten unberührt — weder die Mitgliederzahl noch die Betriebsgröße befreien von Pflichtprüfung oder E-Bilanz.

Datenquellen, eigene KI und Datensicherheit

Grundlage ist Ihre Summen- und Saldenliste nach SKR03, SKR04 oder individuellem Kontenrahmen — als Export, Excel/CSV-Datei oder manuelle Erfassung von Bilanz und GuV. Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der HGB-Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung.

Die Zuordnung der Konten übernimmt die eigene, hauseigene KI des Anbieters MLR Ventures UG, die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Servern in Deutschland und der EU. Die KI schlägt vor, die integrierte Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung kontrolliert vor jeder Ausgabe.

Häufige Fragen

Ist die eG wie eine GmbH E-Bilanz-pflichtig?

Ja. Die Genossenschaft ist nach §§ 336 ff. HGB zur Bilanzierung verpflichtet und übermittelt ihre E-Bilanz im KSt-Profil, ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft.

Wie werden Geschäftsguthaben in der E-Bilanz dargestellt?

Sie werden als Eigenkapitalposition entsprechend der genossenschaftstypischen Gliederung erfasst und den passenden Feldern der Kerntaxonomie zugeordnet.

Ersetzt die E-Bilanz die genossenschaftliche Pflichtprüfung?

Nein. Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV ans Finanzamt nach § 5b EStG. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband ist eine eigenständige, separate Pflicht.

Welches Profil nutzt die eG?

Das KSt-Profil für Kapitalgesellschaften, angepasst um die genossenschaftstypischen Eigenkapitalpositionen.

Was kostet die E-Bilanz für unsere Genossenschaft?

20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig ohne Abo, Zahlung erst beim Download der fertigen Datei.

Wie hängen genossenschaftliche Pflichtprüfung und E-Bilanz zusammen?

Es handelt sich um zwei getrennte Pflichten: Die Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband betrifft den handelsrechtlichen Jahresabschluss, die E-Bilanz die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV ans Finanzamt nach § 5b EStG.

Was passiert mit dem Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder in der E-Bilanz?

Das Geschäftsguthaben eines ausscheidenden Mitglieds wird zum jeweiligen Bilanzstichtag als Abgang in der Eigenkapitalentwicklung erfasst; die Auszahlung selbst erfolgt regelmäßig erst nach Feststellung des Jahresabschlusses gemäß den satzungsmäßigen Fristen.