E-Bilanz · gGmbH
E-Bilanz für die gGmbH: Sphären richtig abbilden
Auch die gemeinnützige GmbH bleibt als Kapitalgesellschaft buchführungspflichtig und übermittelt ihre E-Bilanz im KSt-Profil — die Gemeinnützigkeit ändert daran nichts. Wichtig ist eine saubere Trennung der steuerlichen Sphären, damit die Zuordnung zur Taxonomie stimmt.
Gemeinnützigkeit und Bilanzierungspflicht
GmbH bleibt GmbH
Die Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG betrifft die Körperschaftsteuerbefreiung, nicht die handelsrechtliche Rechtsform. Die gGmbH bleibt Kapitalgesellschaft und damit nach § 238 HGB buchführungspflichtig — inklusive E-Bilanz nach § 5b EStG. Die steuerliche Vergünstigung wirkt sich also nicht auf die Buchführungstiefe aus.
Vier Sphären, eine Bilanz
Intern wird zwischen ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unterschieden. Für die E-Bilanz zählt die Gesamtbilanz der Gesellschaft; eine saubere interne Trennung der Sphären erleichtert aber die Zuordnung und spätere Nachweise gegenüber dem Finanzamt. Eine sphärengetrennte Kontenführung zahlt sich damit doppelt aus.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Blick
Erträge und Aufwendungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fließen in dieselbe Bilanz und GuV wie der ideelle Bereich. Die KI ordnet die entsprechenden Konten unabhängig von der Sphäre den passenden Positionen der Kerntaxonomie zu. Für die Taxonomie-Zuordnung selbst spielt es keine Rolle, aus welcher Sphäre ein Konto stammt.
gGmbH gegenüber dem eingetragenen Verein bei ähnlichem Zweck
Gemeinnützige Zwecke lassen sich sowohl über einen eingetragenen Verein als auch über eine gGmbH verfolgen. Anders als der Verein ist die gGmbH als Kapitalgesellschaft in jedem Fall nach § 238 HGB buchführungspflichtig und damit E-Bilanz-pflichtig — unabhängig von Mitgliederzahl oder Vereinsstruktur.
Was für die gGmbH-E-Bilanz gilt
- KSt-Profil wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft
- Eine Gesamtbilanz für alle Sphären, keine getrennte E-Bilanz je Bereich
- Interne Trennung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb empfehlenswert für die eigene Nachweisführung
- Erfassung von Spenden und Zuwendungen als eigene Ertragsposition, sofern im ideellen Bereich vereinnahmt
- Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung inklusive Aktiva-Passiva-Abgleich vor der Ausgabe
So läuft die E-Bilanz in Schritten
- Schritt 1: Summen- und Saldenliste (SKR03, SKR04 oder individuell) hochladen oder Bilanz und GuV manuell erfassen, unabhängig von der internen Sphärenzuordnung
- Schritt 2: GCD-Stammdaten hinterlegen — Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer und Anschrift der Gesellschaft
- Schritt 3: Die KI ordnet die Konten den Mussfeldern, Sollfeldern und rechnerisch notwendigen Mussfeldern des KSt-Profils zu
- Schritt 4: Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung inklusive Aktiva-Passiva-Abgleich vor der Ausgabe
- Schritt 5: Download der ERiC-validierten XBRL-Datei; Übermittlung über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung beziehungsweise dem Nachweis zur Steuerbefreiung
Typische Fehler und Abgrenzungen bei der gGmbH
- Gemeinnützigkeit mit einer Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht verwechseln
- Getrennte E-Bilanzen je Sphäre erwarten, obwohl nur eine Gesamtbilanz übermittelt wird
- Erträge aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht sauber von ideellen Erträgen abgrenzen
- Fehlende Mussfelder mit 0,00 statt als leer (NIL) ausweisen
- Veraltete Taxonomie-Version für ein zurückliegendes Wirtschaftsjahr nutzen
- Annehmen, die Software übermittle direkt ans Finanzamt, statt über Mein ELSTER/ERiC oder Steuerberater
Zusammenspiel mit Mittelverwendung und Rücklagenbildung
Unabhängig von der E-Bilanz muss die gGmbH gegenüber Finanzamt und Zuwendungsgebern die zeitnahe Mittelverwendung und die Rücklagenbildung nach den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts nachweisen. Eine saubere Sphärentrennung in der Buchhaltung erleichtert diesen Nachweis zusätzlich zur E-Bilanz.
Die Wahl der Rechtsform hat unmittelbare Auswirkungen auf die Buchführungstiefe: Während bei kleineren Vereinen teils vereinfachte Aufzeichnungen genügen, verlangt die gGmbH stets eine vollständige doppelte Buchführung mit Bilanz, GuV und E-Bilanz im KSt-Profil.
Datenquellen, eigene KI und Datensicherheit
Grundlage ist Ihre Summen- und Saldenliste nach SKR03, SKR04 oder individuellem Kontenrahmen — als Export, Excel/CSV-Datei oder manuelle Erfassung von Bilanz und GuV, unabhängig von der internen Sphärenzuordnung. Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der HGB-Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung.
Die Zuordnung der Konten übernimmt die eigene, hauseigene KI des Anbieters MLR Ventures UG, die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Servern in Deutschland und der EU. Die KI schlägt vor, die integrierte Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung kontrolliert vor jeder Ausgabe.
Häufige Fragen
Muss eine gGmbH eine E-Bilanz abgeben?
Ja. Die Gemeinnützigkeit befreit nur von der Körperschaftsteuer im begünstigten Bereich, nicht von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht. Als Kapitalgesellschaft bleibt die gGmbH E-Bilanz-pflichtig.
Braucht jede Sphäre eine eigene E-Bilanz?
Nein. Es gibt eine Gesamtbilanz und eine Gesamt-GuV der Gesellschaft. Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sollten intern getrennt geführt werden, fließen aber in denselben E-Bilanz-Datensatz.
Welches Profil nutzt die gGmbH?
Das KSt-Profil für Kapitalgesellschaften, wie bei jeder anderen GmbH.
Ändert sich durch die Gemeinnützigkeit etwas an der Taxonomie?
Nein, die Kerntaxonomie und das KSt-Profil bleiben identisch. Wichtig ist eine saubere interne Kontenführung nach Sphären, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt.
Was kostet die E-Bilanz für unsere gGmbH?
20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig ohne Abo, Zahlung erst beim Download der fertigen Datei.
Muss ich für jede Sphäre eine eigene Saldenliste hochladen?
Nein, eine gemeinsame Summen- und Saldenliste der gesamten Gesellschaft genügt. Intern sollten die Konten nach Sphären getrennt geführt werden, für die E-Bilanz zählt aber die Gesamtbilanz.