E-Bilanz · PartG/mbB

E-Bilanz für die Partnerschaftsgesellschaft (PartG/mbB)

Partnerschaftsgesellschaften und PartG mbB sind die typische Rechtsform für freie Berufe und ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmenüberschussrechnung. Eine E-Bilanz wird nur fällig, wenn tatsächlich freiwillig bilanziert wird — hier ordnen wir das ehrlich ein.

Freie Berufe und Buchführungspflicht

Regelfall: EÜR statt Bilanzierung

Partnerschaftsgesellschaften sind die Rechtsform für Freiberufler wie Steuerberater, Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. Freiberufliche Einkünfte werden regelmäßig per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt — nicht per Bilanz. Das gilt unabhängig von der Größe der Sozietät oder der Zahl der Partner. Auch größere, überregional tätige Sozietäten bleiben bei dieser Ermittlungsart, solange keine freiwillige Bilanzierung erfolgt.

PartG mbB ändert daran nichts

Die Haftungsbeschränkung der PartG mbB betrifft die Berufshaftung, nicht die Gewinnermittlungsart. Auch eine PartG mbB bleibt in aller Regel bei der Einnahmenüberschussrechnung, solange keine freiwillige Bilanzierung vorliegt. Die verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung der mbB ist ein gesellschaftsrechtliches, kein steuerliches Merkmal.

Freiwillige Bilanzierung als Ausnahme

Entscheidet sich eine Partnerschaftsgesellschaft freiwillig für eine Bilanzierung, etwa für einen strukturierten Überblick über größere Kanzlei- oder Praxisvermögen, entsteht damit die Pflicht zur E-Bilanz im PG-Profil. Ein solcher Wechsel betrifft dann alle Partner gemeinsam, nicht nur einzelne.

PartG mbB gegenüber der klassischen GbR unter Freiberuflern

Viele Freiberufler-Sozietäten firmierten früher als GbR und wandeln sich später in eine PartG oder PartG mbB um, meist wegen der Haftungsbeschränkung der mbB für berufliche Fehler. An der steuerlichen Gewinnermittlung ändert dieser Rechtsformwechsel für sich genommen nichts.

Wann welche Erklärung?

  • Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung → Anlage EÜR, keine E-Bilanz
  • Freiwillige Bilanzierung → E-Bilanz im PG-Profil mit Kapitalkontenentwicklung je Partner
  • Interprofessionelle Partnerschaften prüfen die Gewinnermittlungsart einheitlich für alle Berufsträger
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres sinnvoll planen
  • Ein Rückwechsel zur Einnahmenüberschussrechnung ist möglich, sollte aber mit dem Steuerberater abgestimmt werden
  • Im Zweifel klärt der Steuerberater die passende Ermittlungsart für Ihre Partnerschaft

So läuft die E-Bilanz in Schritten (bei freiwilliger Bilanzierung)

  • Schritt 1: Prüfen, ob die Partnerschaft tatsächlich freiwillig bilanziert
  • Schritt 2: Summen- und Saldenliste (SKR03, SKR04 oder individuell) hochladen oder Bilanz und GuV manuell erfassen
  • Schritt 3: GCD-Stammdaten und Partnerdaten hinterlegen
  • Schritt 4: Die KI ordnet die Konten den Mussfeldern, Sollfeldern und rechnerisch notwendigen Mussfeldern des PG-Profils zu, inklusive Kapitalkontenentwicklung je Partner
  • Schritt 5: Download der ERiC-validierten XBRL-Datei; Übermittlung über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater zusammen mit der Feststellungserklärung

Typische Fehler und Abgrenzungen bei der Partnerschaftsgesellschaft

  • E-Bilanz erstellen, obwohl die Partnerschaft tatsächlich per EÜR abrechnet
  • Freiwillige Bilanzierung beginnen, ohne die daraus folgende E-Bilanz-Pflicht für alle Partner zu bedenken
  • Ergänzungsbilanz bei einem Partnerwechsel im Datensatz vergessen
  • mbB-Haftungsbeschränkung mit einer geänderten Gewinnermittlungsart verwechseln
  • Fehlende Mussfelder mit 0,00 statt als leer (NIL) ausweisen
  • Annehmen, die Software übermittle direkt ans Finanzamt, statt über Mein ELSTER/ERiC oder Steuerberater

Wenn Ihre Partnerschaft bilanziert

Bilanziert Ihre Partnerschaftsgesellschaft freiwillig, funktioniert die E-Bilanz-Erstellung wie bei anderen Personengesellschaften: Sie laden Ihre Summen- und Saldenliste hoch oder erfassen Bilanz und GuV manuell, die KI ordnet die Konten den Positionen der Kerntaxonomie im PG-Profil zu — inklusive Kapitalkontenentwicklung je Partner.

Nach der Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung erhalten Sie die fertige XBRL-Datei zum Download. Die Übermittlung erfolgt über Mein ELSTER bzw. ERiC oder Ihren Steuerberater, zusammen mit der Feststellungserklärung.

Für jedes Wirtschaftsjahr gilt automatisch die vom BMF veröffentlichte, passende Taxonomie-Version. Ein einmal begonnener Bilanzierungszeitraum sollte aus Konsistenzgründen über mehrere Jahre fortgeführt werden.

Datenquellen, eigene KI und Datensicherheit

Bilanziert Ihre Partnerschaftsgesellschaft freiwillig, laden Sie eine Summen- und Saldenliste nach SKR03, SKR04 oder individuellem Kontenrahmen hoch — als Export, Excel/CSV-Datei oder manuelle Erfassung, ergänzt um die Partnerdaten. Aus derselben Saldenliste entstehen ohne Doppelerfassung auch der HGB-Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung.

Die Zuordnung der Konten übernimmt die eigene, hauseigene KI des Anbieters MLR Ventures UG, die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Servern in Deutschland und der EU. Die KI schlägt vor, die integrierte Mussfeld-, Summen- und Plausibilitätsprüfung kontrolliert vor jeder Ausgabe.

Häufige Fragen

Muss eine Partnerschaftsgesellschaft eine E-Bilanz abgeben?

In der Regel nein. Freiberufliche Partnerschaftsgesellschaften ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmenüberschussrechnung und reichen die Anlage EÜR ein. Nur bei tatsächlicher, meist freiwilliger Bilanzierung greift § 5b EStG.

Ändert die PartG mbB etwas an der Gewinnermittlung?

Nein. Die mbB betrifft ausschließlich die Beschränkung der Berufshaftung, nicht die steuerliche Gewinnermittlungsart.

Warum sollte eine Partnerschaft freiwillig bilanzieren?

Gründe können ein besserer Überblick über Vermögen und Kapital, Bankanforderungen oder ein bevorstehender Gesellschafterwechsel sein. Mit der Bilanzierung entsteht dann auch die E-Bilanz-Pflicht.

Welches Profil nutzt eine bilanzierende Partnerschaft?

Das PG-Profil für Personengesellschaften, mit Kapitalkontenentwicklung je Partner, so wie bei OHG oder KG.

Was kostet die E-Bilanz für meine Partnerschaftsgesellschaft?

20 € pro Wirtschaftsjahr, einmalig ohne Abo, sofern tatsächlich bilanziert wird.

Gilt für alle Partner einer PartG dieselbe Gewinnermittlungsart?

Ja, die Gewinnermittlungsart wird einheitlich für die gesamte Partnerschaftsgesellschaft festgelegt, nicht individuell je Partner. Entscheidet sich die Partnerschaft für die Bilanzierung, betrifft dies alle Partner gemeinsam.

Kann eine Partnerschaft später wieder zur Einnahmenüberschussrechnung zurückwechseln?

Ein Rückwechsel von der freiwilligen Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung ist grundsätzlich möglich, sollte aber sorgfältig geplant und mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da er zu einem Übergangsgewinn führen kann.