E-Bilanz · Amtliche Vorprüfung

E-Bilanz vorab amtlich prüfen: der Testlauf ohne Übermittlung

Bevor eine E-Bilanz beim Finanzamt landet, lässt sie sich gegen dieselbe Prüfbibliothek laufen, die auch beim echten Versand entscheidet. Der Testlauf kostet nichts, braucht kein Zertifikat und lässt sich beliebig oft wiederholen. Er erzeugt kein Transferticket und ist keine Abgabe — das ist der ganze Sinn. In unserer Anwendung steht er vor dem Kauf zur Verfügung, sodass Sie erst dann bezahlen, wenn der Datensatz durchläuft.

Was der Testlauf tatsächlich prüft

  • Ob alle Mussfelder der für Ihr Wirtschaftsjahr gültigen Taxonomie-Version belegt sind
  • Ob Summenpositionen zu ihren Unterpositionen passen und die Bilanz aufgeht
  • Ob der Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung zum gleichnamigen Eigenkapital-Posten passt
  • Ob die Stammdaten vollständig sind — Steuernummer im ELSTER-Format, Bundesfinanzamtsnummer, Anschrift, Geschäftsgegenstand, Anteilseigner
  • Ob die verwendeten Positionen in der gewählten Taxonomie-Version überhaupt existieren
  • Ob der Vorjahreszeitraum lückenlos vor dem Wirtschaftsjahr endet
  • Ob bei vorhandenem Anlagevermögen ein Brutto-Anlagenspiegel mitgeliefert wird

Was er nicht prüft — und warum das entscheidend ist

Die Prüfung kennt Ihre Belege nicht. Sie kann deshalb nicht wissen, ob die Umsatzerlöse stimmen, ob ein Aufwand fehlt oder ob ein Konto der falschen Position zugeordnet wurde. Solange die Struktur aufgeht, meldet sie Rückgabecode 0.

Das gilt auch für Angaben, die inhaltlich unvollständig sind, formal aber eine zulässige Alternative bedienen. Bekanntestes Beispiel sind die Kontennachweise: Ein Datensatz, der statt der Kontensalden nur die Erläuterung zur Übergangsregelung trägt, läuft sauber durch — die Pflicht aus § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist damit trotzdem nicht erfüllt.

Merksatz: Ein grüner Testlauf beweist die Form, nie die Richtigkeit. Wer daraus ableitet, die Zahlen seien geprüft, verwechselt zwei sehr verschiedene Dinge. Für die inhaltliche Richtigkeit bleiben Sie beziehungsweise Ihre Steuerberatung zuständig — die Software liefert den Entwurf, die Freigabe liegt beim Menschen.

Testlauf, Testübermittlung und Echtabgabe

Testlauf ohne Versand

Der Datensatz wird erzeugt und geprüft, verlässt die Anwendung aber nicht in Richtung Finanzamt. Kein Zertifikat nötig, kein Transferticket, keine Kosten. Genau das gehört vor jede Abgabe.

Testübermittlung

Manche Verfahren kennen zusätzlich einen ausdrücklich als Test gekennzeichneten Versand. Er wird beim Finanzamt nicht als Abgabe verbucht. Wer damit arbeitet, muss sicher sein, dass die Kennzeichnung tatsächlich gesetzt ist — sonst hält man eine echte Abgabe für einen Test.

Echtabgabe

Signiert mit dem eigenen ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft, PIN je Versand. Erst hier entsteht das Transferticket, das die Abgabe nachweist. In unserer Anwendung ist dieser Schritt bewusst ein eigener Klick mit Bestätigung.

Genau einmal je Wirtschaftsjahr

Unsere Software lässt die E-Bilanz je Wirtschaftsjahr nur einmal echt übermitteln und sperrt einen zweiten Versand. Eine versehentliche Doppelabgabe derselben Bilanz soll gar nicht erst möglich sein.

So sieht der Ablauf in unserer Software aus

Die E-Bilanz läuft in fünf Schritten: Stammdaten, Bilanz und GuV aus der Saldenliste, Bilanzart, amtliche Prüfung, Erstellen und Übermitteln. Der vierte Schritt ist der Testlauf. Er zeigt an, wie viele Konten am Kontennachweis hängen, ob die Bilanz ausgeglichen ist und welche Rückmeldungen die Prüfbibliothek liefert — übersetzt in Klartext statt als bloße Nummer.

Erst wenn dieser Schritt sauber ist, wird der Kauf angeboten. Die erste E-Bilanz je Arbeitsbereich ist kostenlos, danach kostet jedes Wirtschaftsjahr 20 Euro. Wer die Datei lieber selbst oder über die Steuerberatung einreicht, lädt das fertige XBRL herunter — auch das ist ein regulärer Weg und kein Notausgang.

Warum der Testlauf vor dem Kauf steht

Eine E-Bilanz ist kein Dokument, das man einmal schreibt und dann abschickt. Zwischen der ersten erzeugten Fassung und der abgabefähigen liegen typischerweise mehrere Durchläufe: eine Kontenzuordnung, die noch nicht stimmt, ein Stammdatenfeld, das die Taxonomie einzeln verlangt, ein Anlagenspiegel, der um wenige Euro nicht zur Bilanz passt. Wer für jeden dieser Durchläufe bezahlen müsste, würde entweder zu früh abgeben oder gar nicht anfangen.

Deshalb ist die Reihenfolge in unserer Anwendung bewusst so gewählt: erst prüfen, dann kaufen, dann übermitteln. Der Prüflauf zeigt vollständig, was noch fehlt — nicht nur die erste Meldung, sondern auch die rechnerischen Abweichungen, die die Anwendung selbst feststellt, bevor die Datei überhaupt an die Prüfbibliothek geht.

Das gilt gleichermaßen für die Steuererklärungen im Steuer-Modul: Ausfüllen, Rechnen und die amtliche Prüfung kosten nichts. Ein Entgelt entsteht erst mit der echten Übermittlung — und für Gesellschaften mit aktivem Buchhaltungs-Abo auch dann nicht.

Was Sie vor dem Testlauf bereithalten sollten

  • Die Summen- und Saldenliste des Wirtschaftsjahres, mit Eröffnungswerten ab dem zweiten Geschäftsjahr
  • Die Steuernummer der Gesellschaft und das zuständige Finanzamt
  • Die Anschrift mit getrennt erfasster Hausnummer — die Taxonomie verlangt das Feld einzeln
  • Den Geschäftsgegenstand und die Anteilseigner mit ihren Beteiligungsquoten
  • Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres, bei Rumpfjahren mit dem tatsächlichen Datum
  • Die Anlagenspiegel-Daten, sobald Anlagevermögen in der Bilanz steht

Häufige Fragen

Kostet die amtliche Vorprüfung etwas?

Nein. Sie ist in unserer Anwendung kostenlos und beliebig oft wiederholbar. Bezahlt wird erst die echte Übermittlung — die erste E-Bilanz je Arbeitsbereich ist gratis, danach 20 Euro je Wirtschaftsjahr.

Brauche ich für den Testlauf ein ELSTER-Zertifikat?

Nein. Das Zertifikat wird erst für die echte Übermittlung gebraucht, zusammen mit der PIN. Die Vorprüfung läuft ohne.

Gilt ein bestandener Testlauf als Abgabe?

Nein. Es entsteht kein Transferticket und beim Finanzamt wird nichts verbucht. Die Abgabefrist läuft weiter, bis Sie tatsächlich übermitteln.

Kann ich nach dem Testlauf noch Zahlen ändern?

Ja. Zuordnungen, Stammdaten und die Bilanzart lassen sich ändern; anschließend läuft die Prüfung erneut. Erst der Versand macht den Stand endgültig.

Was, wenn die Prüfung eine Meldung liefert, die ich nicht verstehe?

Die bekannten Rückmeldungen werden in Klartext erklärt und benennen die betroffene Position. Bleibt etwas unklar, hilft die Übersicht zu den ERiC-Rückmeldungen weiter.

Ersetzt die Vorprüfung die Prüfung durch einen Steuerberater?

Nein. Sie prüft ausschließlich die technische Form des Datensatzes. Ansatz, Bewertung und Ausweis bleiben eine fachliche Frage, die die Software nicht entscheidet.

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